| (Mit den nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen werden die weiblichen Formen mitumfasst)
1. Dieses Wettkampfreglement ist integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen gilt das Wettkampfreglement und die anmeldende Person verpflichtet sich, dies den weiteren Teilnehmern mitzuteilen.
Wettkampf
2. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik Verbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Zielschluss ist 12:00 Uhr für den Halbmarathon und 14:30 Uhr für den Marathon. Laufende, die das Ziel erst danach erreichen, werden nicht klassiert. Marathonlaufende, die den Wendepunkt erst nach 11:45 Uhr passieren, müssen ins Ziel laufen und werden im Halbmarathon klassiert.
3. Die Strecke ist nach den Bestimmungen der IAAF vermessen.
4. Die Zeitmessung erfolgt mittels Chip. Der Chip ist direkt an der Startnummer befestigt und wird am Ziel entfernt. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden! Die Startnummern sind ungefaltet, nach vorne gut sichtbar, auf der Brust zu tragen. Nicht zurückgegebene Chips werden mit SFr. 50.—in Rechnung gestellt.
5. Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Laufenden mit Fahrzeugen jeglicher Art sind nicht zugelassen. Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees endgültig.
Anmeldung
6. Die Anmeldung kann per Internet oder mittels Einzahlungsschein erfolgen. Für ausländische Teilnehmer besteht zudem die Möglichkeit zur Anmeldung mit einem speziellen Anmeldeformular. Anmeldungen per Telefon oder per E-Mail werden nicht angenommen. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innert 10 Tagen werden grundsätzlich nicht angenommen.
7. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.
8. Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Falls dies vor Anmeldeschluss erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.
9. Startet ein Teilnehmer infolge Krankheit mit oder ohne Arztzeugnis nicht, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Bei Abmeldung vor dem kommunizierten Anmeldeschluss wird ein Freistart für den Lucerne Marathon im Nachfolgejahr ausgestellt. Fälschlicherweise doppelt getätigte Online-Anmeldungen werden nicht zurück erstattet, berechtigen aber zu einem Freistart am Lucerne Marathon im Nachfolgejahr.
10. Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.
Gesundheit:
11. Wer sich in den Tagen vor dem Lucerne Marathon krank und fiebrig fühlt, sollte auf die Teilnahme verzichten. Es wird empfohlen , während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starke Schmerzen und dergleichen sollte der Teilnehmer den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Teilnehmer jederzeit aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. Personen über 35 Jahren, sowie Teilnehmer mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderer Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen.
Haftung
12. Der Organisator und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken des Teilnehmers aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.
Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
13. Ebenfalls lehnt der Veranstalter jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
14. Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
Doping
15. Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (siehe www.dopinginfo.ch ).
Datenschutzerklärung
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erfassung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten bei der Durchführung unserer Laufveranstaltung.
Welche Daten bearbeiten wir?
16. Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung müssen Sie die mit * versehenen Felder des Anmeldeformulars zwingend ausfüllen. Sie haben die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall sind wir berechtigt davon auszugehen, dass Sie die Daten dieser Person an uns weitergeben dürfen. Die Angabe Ihrer Handy-Nummer oder Ihrer E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgt durch Sie freiwillig. Im Falle einer Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse zwingend, da wir diese für die Bestätigung und eventuelle Rückfragen benötigen.
Verwaltung Ihrer persönlichen Daten
17. Für die Durchführung der Laufveranstaltung sowie für die elektronische Speicherung und Verwaltung Ihrer Daten arbeiten wir mit externen spezialisierten Unternehmen zusammen. Diese Unternehmen bearbeiten Ihre persönlichen Daten in unserem Auftrag. Bei einer Online-Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Daten über ein eigenes elektronisches Benutzerkonto unter www.datasport.ch jederzeit selbst zu ändern.
Einverständnis zur Datenbearbeitung
18. Mit der Anmeldung willigen Sie in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und die Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.
19. Ohne schriftliche Mitteilung an uns an die unten angegebene E-Mail- oder Postadresse bis eine Woche vor dem Event dürfen Ihr Name, Ihre Post- und Ihre E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden. Wir sind zudem berechtigt, die genannten Angaben an die anderen Laufveranstalter des Vereins Swiss Runners für die Zustellung von Informationen zu weiteren Laufveranstaltungen weiterzugeben.
Weitere Informationen und Kontakt
20. Für zusätzlich Informationen zum Thema Datenschutz verweisen wir Sie auf unsere ausführlichen „Datenschutzbestimmungen“ auf unserer Website www.lucernemarathon.ch .
Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bitte.
Organisation
21.Veranstalter des Lucerne Marathons ist der Verein Lucerne Marathon.
22. Gerichtsstand ist Luzern.
23. Änderungen des Veranstalters bleiben vorbehalten.
Stand:Dezember 2009
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